a) Unsere Angebote sind freibleibend.
b). Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
c) Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
a) Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, übernehmen wir keine Haftung. Hierfür haftet allein der Kunde; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
b) Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Kosten für den Versand müssen vom Kunden übernommen werden.
c). Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung in Folge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns/unseren Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserversicherung.
a) Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
b) Wir übernehmen keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. Übersenden Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldateien.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abgabe der Datenträger an den Auftragnehmer eine Sicherungskopie vom Dateninhalt des Datenträgers herzustellen. Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung nicht nach und entsteht ihm im Rahmen dieses Auftrags ein Schaden, so haftet der Auftragnehmer nicht für solche Schäden, die dadurch vermieden worden wären, dass der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung zur Herstellung einer Sicherungskopie nachgekommen wäre.
d) Vom Auftraggeber verschuldete Fehldrucke bzw. Fehlbelichtungen in Folge nicht korrekter oder unvollständiger Daten werden voll in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über Fehler und absehbare Probleme unterrichtet, sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden. Eventuell erforderliche Korrekturen werden auf Wunsch und soweit möglich vom Auftragnehmer unter Berechnung des jeweils gültigen Stundensatzes durchgeführt.
e) Eine Haftung für Mängel, die durch Fehler in der Software verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom Programmhersteller Schadenersatz geleistet wird.
f) Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von SCAN-Daten inklusive Datenträger. Der Kunde übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger entstehen.
g) Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Originalschriften sowie an eingebundenen Bildvorlagen hat.
a) Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten- und Zeitpunkte gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
b) Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
c) Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen, oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
d) Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist.
a) Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
b) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, das durch vom Kunden zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.
c) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von uns auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.
a) Wir, die Firma Livindesigns Werbetechnik, liefern Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma Livindesigns Werbetechnik die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
b) Für den Fall dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, sind wir berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c) Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
a) Die vereinbarten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
b) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet.
c) Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
d) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
e) Alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
f) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im letzteren Fall bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.
g) Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
h) Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
i) Wir behalten uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
a) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
b) Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transportmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
c) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
a) Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
b) In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung, sowie der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
c) Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
d) Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten ist eine Beanstandung nicht zulässig.
e) Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.
f) Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.
g) Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
a) Mängel der Ware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaige Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Lassen wir eine ihr hierfür von uns gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder- sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist – auf Wandlung des Vertrages.
b) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Der Ausschluss gilt nicht, insoweit wir in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.
c) Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn wir haften in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend.
d) Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübertragung auf den Kunden, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt unberührt.
e) Material- oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelrüge.
a) Bei Beanstandung von Mängeln kann der Kunde, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Das Widerrufsrecht gem. Ziff. 10 bleibt unberührt. Wir können dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
b) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
c) Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Kunde die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich uns Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich uns anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
d) Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung von uns durchgeführt werden, bringen unsere Mängelhaftung zum Erlöschen.
e) Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
f) Wir übernehmen keine Gewährleistung für geringfügige Farb-, Qualitäts-, Größen und Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um „Preiswert“ und nicht um „Konfektionsware“ handelt, müssen kleine Fehler durch uns in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen.
g) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.
h) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, sind wir berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 15 Euro pro Rücksendung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, uns der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
i) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.
j) Unsere Haftung ist ausgeschlossen, außer
(a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
(b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters. Erfüllungsgehilfen
(d.) wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
k) Mit der modernen Folien-Beschichtung erhält der Kunde eine neue Farbgebung seines Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Originallackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, zu bedenken ist aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Wir gewähren auf die Folie 1 Jahr Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch uns und Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Wir behalten uns vor, Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit die kaschierten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
(1.) Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
(2.) Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
(3.) Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
(4.) Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
(5.) Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei Fahrzeugen.
(6.) Falsche Reinigung, z. B. Hochdruckreiniger.
l) Bei dem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie verkürzt sich auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen.
m) Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von zur Verfügung gestellten Originalen, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials beschränkt.
a) Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum.
b) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Kunde bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages zu unserer Sicherung ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so werden wir die Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Kunde zurück übertragen.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Firma Livindesigns Werbetechnik unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern wir solche Rechte anlässlich der von uns erbrachten Leistung erworben haben.
d) Das von uns gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma Livindesigns Werbetechnik und ist urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an uns zurück zu geben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernehmen wir keinerlei Haftung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.